Die Hochschulbezügestelle (BHF) an der Universität Kassel nimmt für die hessischen Hochschulen die Funktion des Arbeitgebers im Sinne der lohnsteuer-, sozialversicherungs- und zusatzversorgungsrechtlichen Vorschriften und des Vermögensbildungsgesetzes wahr. Sie ist zuständig für die Berechnung und Zahlbarmachung der Bezüge für die Bediensteten der hessischen Hochschulen.
Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva: alle Sachgüter, Rechte und Forderungen) und Kapital (Passiva: Eigen- und Fremdkapital) eines Betriebes zum Abschluss des Rechnungsjahres.
Gesamtheit von Finanzmitteln, die als global, dezentral aufzuteilender Ansatz zugewiesen werden und die einem Mandanten (hier: einer Hochschule) zur Erfüllung seiner (ihrer) zuvor definierten Leistungen zur Verfügung gestellt werden. Innerhalb des Budgets besteht weitgehende Freiheit bei der Verwendung der Budgetmittel.
Aufstellung und Zuweisung von Finanzmitteln eines Budgets und Steuerung der Planung. Die einzelnen einzuhaltenden Sollzahlen des Budgets müssen laufend, das heißt quartalsmäßig, mit den Ist-Zahlen verglichen und abgestimmt sowie dem Hessischen Ministerium der Finanzen berichtet werden.