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Die Hochschulbezügestelle (BHF) an der Universität Kassel nimmt für die hessischen Hochschulen die Funktion des Arbeitgebers im Sinne der lohnsteuer-, sozialversicherungs- und zusatzversorgungsrechtlichen Vorschriften und des Vermögensbildungsgesetzes wahr. Sie ist zuständig für die Berechnung und Zahlbarmachung der Bezüge für die Bediensteten der hessischen Hochschulen.